Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine neue Fassung der CoronaVO beschlossen, die zum 16.08.2021 in Kraft getreten ist. Kultus- und Sozialministerium haben außerdem am 26.06.2021 eine neue CoronaVO Sport notverkündet. Dementsprechend haben wir unser Hygienekonzept für den Trainings- und Spielbetrieb der Abteilung Fußball erneut überarbeitet.
Die wichtigsten Punkte in Kürze:
- Für Sport im Freien ist kein 3G-Nachweis erforderlich.
- Für den Zutritt zu Innenräumen (z.B. Kabine) ist ein 3G-Nachweis erforderlich (der kurzzeitige Aufenthalt, z.B. zum Toilettengang, ist auch ohne 3G-Nachweis gestattet).
- Maskenpflicht: Besteht immer in Innenräumen und zudem im Freien, wenn kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
- Zuschauer: Die zulässige Zuschauerzahl beträgt 5.000 Personen. Ein 3G-Nachweis ist laut Corona Verordnung nur erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Alternativ können 50 Prozent der Stadionkapazität bis maximal 25.000 Personen zugelassen werden, dann aber in jedem Fall mit 3G-Nachweis.
- Es müssen weiterhin die Kontaktdaten aller sich auf dem Sportgelände befindlichen Personen dokumentiert werden, auch im Training.
Alle Details sind im Hygienekonzept nachzulesen. Die jeweils aktuelle Version ist stets unter folgendem Link abrufbar:
Hygienekonzept Abteilung Fußball BSC Berkheim e.V. – Sportgelände Berkheim
Bei Fragen steht Ihnen Abteilungsleiter Daniel Schmid (daniel.schmid@bsc-berkheim.de) zur Verfügung.